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EuGH - keine Filter gegen illegales Sharing

Provider bleiben unabhängig - Downloads bleiben frei

In letzter Zeit könnte man das Gefühl bekommen, dass die Front gegen die Online-Piraterie immer härter wird. Die Filmbranche will gezielt gegen die Werbeanbieter vorgehen, die auf illegalen Streaming-Plattformen geschalten sind. In den USA wird über neue Zensurgesetze diskutiert und Google erweitert seine Blacklist um alle großen Torrent-Anbieter.

Doch ein Gericht entscheidet sich zu Gunsten von Meinungsfreiheit und einem freien Internet. Es ist der Europäische Gerichtshof. "Der unzulässige Austausch von Musikdateien zwischen Internetnutzern darf nicht verhindert werden, indem den Internet-Anbietern systematische Filter auferlegt werden." - genau solche Filter hatte die belgische Urheberrechts-Organisation SABAM von dem Provider "Scarlet" gefordert. 

Der Europäische Gerichtshof entschied so, da solche Filter auch zu einer Sperrung von zulässiger und legaler Kommunikation führen könnte. Für die Internet Anbieter sind solche Filter außerdem eine zusätzliche Belastung. Weiters müssten Provider dadurch für die Forderungen Dritter bezahlen. Würden die Filtersysteme nicht funktionieren, so würden die Provider haften müssen. 

Dass der Europäische Gerichtshof so entscheidet ist durchaus überraschend, denn 2007 war SABAM mit derselben Forderung bereits vor Gericht erfolgreich. Doch die eingesetzte Software namens Audible Magic funktionierte nicht entsprechend der gerichtlichen Anordnung - dadurch ging der Fall in Berufungsinstanz.

Bild: http://www.aleks-blog.de/2009/04/19/internetzensur-in-deutschland/

last time modified: Nov. 24, 2011, 1:50 p.m.

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