Ich weiß, was du die letzten 6 Monate getan hast
Die anlasslose Speicherung von Geo- und Verkehrsdaten sämtlicher in der EU lebender Menschen aus den Telefonnetzen und dem Internet ist ein Tritt ins Gesicht der Bürgerrechte.
- Politics & World Affairs
- 27/04/2011
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Seit die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006 in Kraft getreten ist, reicht das Spektrum der Reaktionen in den Mitgliedsstaaten von Zustimmung über Verwirrung bis hin zu Ablehnung. In Zypern, Bulgarien, Rumänien und Deutschland wurde die Umsetzung der Richtlinie durch negative Höchstgerichtsurteile für verfassungswidrig erklärt und außer Kraft gesetzt. Österreich wehrte sich durch simples Nichtstun und Abwarten. Bis jetzt.
In der gerade laufenden Plenarwoche wird die Vorratsdatenspeicherung morgen Donnerstag mit einigen Änderungen im Nationalrat beschlossen. Rein sicherheitspolitisch betrachtet, ist das ein wenig nachvollziehbarer Schritt, da in Deutschland gerade in den beiden Jahren (2007 - 2009) der Erfassung von IP-Adressen und des E-Mail-Verkehrs im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung, die ohnehin sehr hohe Aufklärungsrate bei "Internetdelikten" von 84,9 Prozent (2005) auf 75,7 (2009) gesunken ist.
In erster Linie geht es darum, Strafzahlungen und Zorn der EU zu vermeiden. Es ist der heimischen Politik immerhin positiv anzurechnen, dass sie die Richtlinie nicht sofort und mit glühendem Übereifer umsetzte, wie es zum Beispiel Frankreich und Großbritannien taten. Die Vorratsdatenspeicherung soll in Österreich mit April 2012 in Kraft treten. Der Moment genau jetzt nachzugeben, ist denkbar ungünstig. Die EU-Kommission stellte kürzlich grobe Mängel an der Richtlinie fest und EU-Innenkommissarin Cecilia Malström will kritische Punkte überarbeiten lassen. Vor allem das Ziel der Richtlinie, im Rahmen der "Harmonisierung des Binnenmarkts" in der gesamten EU gleiche Bedingungen für Internetprovider und Mobilfunker zu schaffen, wurde grandios verfehlt. Hier muss ein anderer Weg gefunden werden, denn fünf Jahre nach Verabschiedung der Richtlinie sieht Europa in dieser Hinsicht wie ein nachlässig zusammengenähter Fleckerlteppich aus. Malström will bis Ende des Jahres einen neuen Gesetzestext zur Vorratsdatenspeicherung erarbeiten, der idealerweise unter Einbindung von Datenschutzexperten erstellt wird und maximale Transparenz und Klarheit für alle EU-Bürger schafft. Morgen abzustimmen und dann ab April 2012 eine veraltete Richtlinie umzusetzen, wäre kontraproduktiv. Der Nationalrat sollte daher die Abstimmung zu der Richtlinie aufschieben, bis die EU-Kommission fertig evaluiert hat.
Neben der langfristigen Finanzierbarkeit dieser Überwachungsmethode, gibt es eine Reihe von teilweise offenen und beunruhigenden Fragen: Welches drohende Strafmaß reicht aus, um Einsicht in die Daten des Verdächtigen zu erlangen? Europaweit unklar. Wie können diese Daten vor Missbrauch geschützt werden? Es soll hier das Vier-Augen-Prinzip gelten. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft - also ohne richterlichen Beschluss - darf zugegriffen werden. Ein zweiter Staatsanwalt muss dem zustimmen. Wer überwacht die Wächter dieser Daten? Im Strafgesetzbuch wird das Delikt der "verbotenen Veröffentlichung" auf den "Inhalt von Ergebnissen aus einer Auskunft über Vorratsdaten" ausgeweitet, dafür ist ein Strafrahmen von bis zu einem Jahr vorgesehen. Das Vier-Augen-Prinzip lässt aber auf wenig Transparenz in sämtlichen Missbrauchsfällen hoffen. Eine verbotene Veröffentlichung nachzuweisen, dürfte sich für den Kläger auch als höchst interessant herausstellen. Werden Ärzte, Journalisten, Rechtsanwälte und zum Beispiel Mitarbeiter der AIDS-Hilfe von der Totalerfassung ausgenommen, um die Schweigepflicht und den Quellenschutz aufrecht zu erhalten? Unklar.
In Österreich werden die Daten voraussichtlich für sechs Monate gespeichert. Andere EU-Mitgliedsstaaten gehen wesentlich harscher vor. Großbritannien etwa speichert die Vorratsdaten für 12 Monate und plant sogar, die Überwachung nach US-Vorbild auf WWW-Inhaltsdaten von Facebook und ähnlichen Sozialen Netzwerken auszudehnen. Das schließt zwar die Vorratsdatenrichtlinie von 2006 aus, sie hat aber den Überwachungswahn und das Streben nach totaler Sicherheit zusätzlich geschürt. Eine umfassende Überwachung der Bürger gab es mitten in Europa zuletzt in der DDR, im Jargon bezeichnet als „Aufdeckung und Beseitigung feindlicher Zersetzungstätigkeiten“. Ja, Sicherheit ist ein wichtiger Grundstein für ein funktionierendes Zusammenleben. Sobald aber die Freiheit jedes Bürgers geopfert wird, muss man sich die berechtigte Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen, bevor es (wiedermal) zu spät ist.
seebust für Newsgrape.
last time modified: July 14, 2011, 11:15 p.m.

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