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Title Image Of Wie bestraft man Anders Behring Breivik?

Wie bestraft man Anders Behring Breivik?

Im Zuge der Ereignisse in Oslo, bei dem der rechtsextreme Anders Behring Breivik 77 Menschen, darunter großteils Minderjährige, tötete, wurde eine neue Debatte über das Strafmaß angeregt.

Wie soll man einen Menschen bestrafen, der eine so unbeschreibliche Tat begangen hat, kein bisschen Reue empfindet und es - mit hoher Wahrscheinlichkeit - wieder tun würde?

Es gibt viele verschiedene Rechtsauffassungen in unserer Welt. Nicht nur die Länder unterscheiden sich in ihrer Rechtssprechung auch die Gesellschaften haben verschiedene Ansichten einer korrekten Bestrafung.

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Beginnen wir mit der Talionsformel,

dem viel zitierten Satz "Auge für Auge" bzw. dem abgeleiteten Sprichwort "Aug' um Auge, Zahn um Zahn.":

Das Vergeltungsgesetz findet unter Anderem Anwendung...

  • 1792–1750 v. Christus in Mesopotamien,
  • In der islamischen Scharia,
  • in dem hebräischen Bundesbuch der Tora,
  • sowie im alt-römischen Recht (sofern keine andere Einigung mit dem Opfer erzielt wurde)

Es war in erster Linie für Fälle der Körperverletzung bestimmend. Noch heute tragen selbst in den fortschrittlichsten Ländern viele Menschen ein Grundverständnis der Rache in sich. So wurde auch in zahlreichen Foren am Tag des Anschlags lautstark die Folter bzw. Hinrichtung des Täters gefordert. 

In einem Forum fordert ein User die Exekution durch die Hinterblieben

In einem Forum fordert ein User die Exekution durch die Hinterblieben

Die Frage ist, ob solch emotionale Forderungen wirklich eine Verbesserung für irgendeine Seite bedeutet. Der Täter stirbt in dem Glauben, richtig gehandelt zu haben. Den Hinterbliebenen bleibt keine Möglichkeit mehr, die Sache direkt mit dem Täter aufzuarbeiten. Keine Reue, keine Konfrontation, keine Verbesserung der Umstände. Vor Allem jedoch, findet ein Ausgleich statt. Ein Täter der mehrere Morde begangen hat und daraufhin gefoltert wird, bekommt einen Schuldausgleich. Ihm wird (auch psychologisch) die Bürde der Schuld genommen, dafür müssen die Opfer zu Tätern werden und sich auf der gleichen Stufe des Täters wiederfinden.

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Noch heute findet die Talionsformel Anwendung, zum Beispiel im Iran. Das Vergeltungsrecht aus dem heiligen Gesetzbuch der "Scharia" heißt "Qisas" und kann bei tödlicher und nichttödlicher Verwundung angewendet werden - gilt jedoch unter den Iranern mittlerweile weitreichend als barbarisch und veraltet.

2004 wurde die in Teheran lebenden Studentin, Ameneh Bahrami, nach Ablehnung eines Heiratsantrags von ihrem Stalker, Madschid Mowahedi, durch Säure das Augenlicht genommen sowie das Gesicht auf irreperable Weise entstellt.

Seit 2004 blind und entstellt

Seit 2004 blind und entstellt

Der Täter wurde vor Gericht zu 12 Jahren Haft und einer Ausgleichszahlung von 130.000 Euro verurteilt, Bahrami bestand jedoch auf die Quisas und verlangte die sprichwörtliche Ausführung der Quisas. Der Richter meinte darauf laut Protokoll:

Nach iranischem Recht und laut dem Heiligen Buch des Koran ist eine Frau halb so viel wert wie ein Mann. Folglich zählen zwei Augen einer Frau so viel wie ein Auge eines Mannes. Und so erhält Frau Bahrami das Recht, ein Auge des Täters zu blenden. Um auch sein zweites Auge blenden zu können, würde die Zahlung von zwanzig Millionen Toman (ca. 130 000 Euro, wenn ich richtig gerechnet habe) fällig.

Bahrami setzte jedoch mit Nachdruck eine "vollwertige" Quisas durch und lenkte erst am 31. Juli 2011 ein, mit der Begründung, sie fühle sich nun Befreit und habe ihrem Peiniger vergeben.

Länder, in denen die Scharia noch das Gesetz bestimmt

Länder, in denen die Scharia noch das Gesetz bestimmt

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Auge um Auge wirklich so gemeint?

Die Talionsformel wurde über Jahrhunderte verwendet um Täter mit gleicher Münze zu schädigen wie ihre Opfer. Jedoch meinen zahlreiche Historiker und mittlerweile auch ein Großteil der Rabbiner, die Auslegung der ausgleichenden Rache sei falsch.

Diese entstand in einer Zeit, als die Blutrache bestimmend war. So wurde für ein Auge nicht selten alle Augen der Täterfamilie gefordert und von der Opferfamilie oftmals eingeholt. Irgendwo musste eine Eindämmung dieser Gewaltspirale stattfinden, dachten sich die klügsten Köpfe dieser Zeit. Und da Veränderung nur in kleinen Schritten passiert, kann man die Talionsformel als eine der wichtigsten Schritte in eine funktionierende, minder barbarische Gesellschaft betrachten.

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Wegsperren

Unser heutiges Rechtssystem sieht in vielen Fällen eine Verwahrung des Täters vor. Es geht um das physische Ausschließen aus der Gesellschaft, die Menschen sollen ihrem Alltag nachgehen können, ohne Nachts Angst haben zu müssen.

Wird im europäischen Raum mehr Fokus auf die Resozialisierung der Täter gelegt, wird im amerikanischen Recht vor Allem die Isolierung hervorgehoben. Nicht selten befinden sich Gefängnisse auf Inseln, in Wüsten oder sonst auf irgendeine Weise abgeschieden. 

Der amerikanische Täter erhält keine zweite Chance, die einzige Alternative zur ebenfalls oft verhängten Todesstrafe stellt, laut der weit verbreiteten Auffassung, die lebenslängliche Verwahrung dar. Durch Addition von Urteilen ist es nicht selten, dass Täter Haftstrafen von über 200 Jahren absitzen müssen.

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Ein aktuelles Beispiel stellt das Vergewaltigungs-Verfahren des 62-Jährigen Ex-IWF-Chefs Dominique Strauß-Kahn dar. Dieser soll ein Zimmermädchen in seinem Hotelzimmer versucht haben, zu Sex zu zwingen. Würde der Fall vor einem deutschen Gericht wahrscheinlich zu einer pauschalen Verurteilung führen, wird im amerikanischen Recht jede Handlung von der Staatsanwaltschaft einzeln eingeklagt.

Das Verfahren läuft noch - Strauß-Kahn

Das Verfahren läuft noch - Strauß-Kahn

So wird das Schließen der Tür als Freiheitsberaubung beispielsweise der eigentlichen sexuellen Handlung hinzuaddiert. Würde Strauß-Kahn in Europa mit einer Höchststrafe von vielleicht 15 Jahren bedacht, erwartet ihn jenseits des großen Teichs eine Gefängnisstrafe von bis zu 72 Jahren.

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Anprangern

Im späteren Mittelalter und der frühen Neuzeit fand eine neue Art der Bestrafung ihren Weg ins Rechtssystem, die sog. Ehrenstrafe. Der Täter wurde dabei (vor Allem bei kleineren Delikten) öffentlich durch Pranger, Schandpfahl, Halsgeige etc. vorgeführt und durfte straffrei beschimpft oder misshandelt werden. Nach Vollstreckung der Strafe galt der Leumund des Täters als unwiderruflich beschädigt.

So konnten Entehrte weder an öffentlichen Veranstaltungen Teil nehmen, noch in gehobeneren Kreisen verkehren. Die Gesellschaft selbst war der ware Exekuter der Strafe, sie verzeihte nämlich niemals.

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Auf gewisse Art erleben wir noch heute den gesellschaftlichen Ehrenverlust. Ein prominentes Beispiel wäre wohl der Umgang mit Kinderschändern in Amerika. Sieht das europäische Recht großteils einen diskreteren Umgang mit Tätern nach der abgesessenen Strafe vor, gibt es Internetseiten in Amerika, die alle Kinderschänder mit vollem Namen und aktuellem Wohnort darstellen.

Diese sehen sich auch nach Strafvollzug einem irreperablen Gesichtsverlust und ständiger Gewalt ausgesetzt.

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Der Eine oder Andere mag jetzt meinen, "Ich würde auch zur Selbstjustiz greifen, wenn ich wüsste, wo ein Vergewaltiger wohnt", diese Denkweisen scheinen weit verbreitet zu sein. Auch beim Terroristen von Oslo scheint es viele Menschen zu geben, welche trotz keiner direkten Verbindung zu den Opfern Anders Breivik gerne mal in seiner Zelle besuchen würden. 

Am häufigsten erleben wir diese Selbstjustiz-Fantasien im Kino. Viele Spielfilme enden mit dem Tod des Bösewichtes, auch bei Disney. Diese "gerechte Gewalt" würden viele Menschen gerne ausleben, dabei geht es meines Erachtens jedoch weniger um eine Entschädigung irgendwelcher Opfer, sondern um die Vorstellung, ohne Folgen einem Menschen etwas antun zu können.

Gerechter Mord in Disney-Filmen

Gerechter Mord in Disney-Filmen

Skar wird in König der Löwen von den Hyänen zerfleischt

Die Fehlhandlungen einer Person sollte nach heutiger Rechtsansicht nicht einer anderen Person die Möglichkeit geben, sich am Täter abzureagieren. Wer diese Ansicht in Frage stellt, sollte seine eigenen Gewaltfantasien hinterfragen und eventuell therapieren lassen.

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Also wie ist nun umzugehen mit so einem Täter? Soll ein siebenundsiebzigfacher Mörder auf ewig weggesperrt werden oder nur - wie in Norwegen möglich - 21 Jahre? 

Die wahrscheinlich modernste Art, in unserer Gesellschaft mit Straftaten umzugehen ist der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA). Der Täter und die Opfer können sich dabei aussprechen und außergerichtlich verständigen. Wird eine Lösung gefunden, kann auf einen Strafprozess verzichtet werden.

Bei Amokläufern, Mördern, Terroristen und anderen schwer straffällig gewordenen Menschen, gibt es meist keine Aussichten auf Strafbefreiung, die Mediation findet trotzdem häufig statt und erlaubt den Hinterbliebenen manchmal einen besseren Umgang mit dem Verlust. Nur so gibt es die Chance eine zufriedenstellende Antwort auf die Frage nach dem "Warum" zu bekommen oder die Reue des Täters zu erleben. Opfer, so die Ansicht vieler Psychologen, von unvorstellbaren Verbrechen brauchen Aufarbeitung, Konfrontation, keine Blutrache, um der Gewalt- und Leidspirale zu entkommen.

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Ein mögliches Szenario

Anders Behring Breivik wird nach den 21 Jahren wohl durch das norwegische Gesetz der "Verwahrung" lebenslänglich in einem Osloer Gefängnis oder einer Anstalt sitzen. Sollte er in Einzelhaft bleiben und somit die Haft überleben, wird er wohl in seiner Einsamkeit nur von den über einhundert Eltern besucht werden, deren Kinder er auf dem Gewissen hat. Vielleicht erzählen sie ihm von ihren Söhnen und Töchtern, wie sie waren und wie sie sich fühlten, als sie diese begraben mussten. Vielleicht erinnert sich Breivik dann an seinen Vater, der seit 1995 nicht mehr mit ihm geredet hat, vielleicht wird irgendwo in ihm mit der Zeit eine Tür geöffnet, die er mit großer Sorgfalt verschlossen hatte. Vielleicht sieht er eines Tages ein, dass er nicht im Namen der Rechts-Parteien oder sonstiger Bewegungen gehandelt hat, sondern ganz alleine eine Vielzahl unschuldiger Leben auf dem Gewissen hat. Vielleicht wird es dadurch für die Eltern leichter, das Geschehene zu verarbeiten - man darf hoffen.

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Eines ist klar

Es gibt keine Strafe, die dem Ermorden von 77 Personen gleich kommt und auf eine Person anwendbar ist. Aber eine unserer größten Errungenschaften ist es, dass wir unsere zivilisierte Gesellschaft nicht durch Hass eines Einzelnen vergiften lassen. 

Und das ist gut so.

last time modified: Aug. 1, 2011, 12:23 p.m.

References

  • Wikipedia
  • Washington Post

Comments

Kyle

Kyle

02/08/2011 · report · direct link · reply

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Die Idee einer Art mediativen Täter Opfer Ausgleichs finde ich eigentlich gar nicht so schlecht. Soll er sich doch mal einem nach dem anderem mit den Hinterbliebenen auseinandersetzen! Mal sehen, ob er nicht doch noch Zeichen der Reue zeigt.

Anton Bravus

Anton Bravus

02/08/2011 · report · direct link · reply

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Reue würde der doch nicht einmal zeigen, wenn man ihm dafür die Freiheit bietet.

Die Gutachter sagen, er sei geistig voll zurechnungsfähig. Ich sage, jemand mit gesundem Verstand kann nicht mit iPod im Ohr Jugendliche abschlachten. Da hilft einfach alles nichts mehr.

Leo Fasbender

Leo Fasbender Newsgrape Co-Founder

02/08/2011 · report · direct link · reply

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Auch wenn sich die Ausführung sicherlich schwierig gestaltet, wäre ein TOA dennoch erstrebenswert.. Ist halt fraglich, wie das in diesem konkreten Fall aussehen könnte!

Sebastion

Sebastion

01/08/2011 · report · direct link · reply

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Die Bewertung auf dem Bild bei dem Absatz zu "Noch heute tragen selbst in den fortschrittlichsten Ländern viele Menschen ein Grundverständnis der Rache in sich. So wurde auch in zahlreichen Foren am Tag des Anschlags lautstark die Folter bzw. Hinrichtung des Täters gefordert." zeigt doch eigentlich relativ eindeutig, dass solche Forderungen in unserer Gesellschaft nicht salonfähig und höchstens von ein Paar (unbeliebten) Foristen vertreten werden.

canthandlemyawesome

canthandlemyawesome

01/08/2011 · report · direct link · reply

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Es wird lautstark mehrfach gefordert - ob es gut geheißen wird von dem Großteil der Bevölkerung ist ja eine andere Frage - auch hat es sich mit voranschreiten der Zeit eingependelt. Am ersten Tag des Anschlags gab es noch mehrfach die Forderung, mittlerweile werden die Stimmen wieder leiser. Aber um eine Rachetat zu begehen müsste es ja nur ein Mensch tun. Und das würde bei freiem Zutritt zu Breiviks Zelle wohl recht schnell passieren, denken Sie nicht?

Sebastion

Sebastion

01/08/2011 · report · direct link · reply

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Dem Argument folgend, könnte ich jetzt behaupten: "So wurde auch in zahlreichen Foren am Tag des Anschlags und danach lautstark die Freilassung des Täters gefordert."

Denn eine einfache Google Suche bringt mich auf Seiten wie forums.soldat.pl/index.php?top… ... Also bitte, etwas genauer argumentieren, etwas besser recherchieren ;-)

canthandlemyawesome

canthandlemyawesome

01/08/2011 · report · direct link · reply

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Inwiefern wird meine Aussage durch die Gegenforderung entkräftet? Ich sage "So wurde auch in zahlreichen Foren am Tag des Anschlags lautstark die Folter bzw. Hinrichtung des Täters gefordert", dies ist ebenfalls leicht durch Ihr Google recherchierbar.
Dass ein paar Leute Breivik toll finden oder freilassen wollen ist dazu kein Gegenargument, ich kann schließlich nicht jede abstruse Idee in einem Artikel verarbeiten.
Ein bisschen aufmerksameres Lesen wäre Ihrerseits wohl angebracht.

KHG

KHG

01/08/2011 · report · direct link · reply

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‘"Scharia" (....) gilt jedoch unter den Iranern mittlerweile weitreichend als barbarisch und veraltet.‘

Halte ich für ein Gerücht.

gogetit

gogetit

01/08/2011 · report · direct link · reply

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Ich kann dir genau sagen, was passieren wird bzw bei der Urteilsverkündung in einem Jahr rauskommen wird.

Zuerst kommt eine "normale" Gefängnisstrafe von 21 Jahren, direkt anschließend gehts dann mit 'forvaring' (Verwahrung) weiter.

Das dauert dann zunächst fünf Jahre, kann aber beliebig lang um weitere fünf Jahre verlängert werden. Dank der "forvaring" wird Breivik also nie wieder als freier Mann herumlaufen. Ganz einfach.

Anton Bravus

Anton Bravus

02/08/2011 · report · direct link · reply

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Also von mir aus können sie den auch für den Rest seines Lebens in eine Gummizelle stecken, ohne Fenster, ohne Besucher, ohne Aufmerksamkeit von der Allgemeinheit. Gäbe keine schlimmere Strafe!